Die kurze Antwort
Die Höhe des Schmerzensgeldes folgt keiner festen Rechengröße. Maßgebend sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Diese Gesichtspunkte werden nicht einzeln abgearbeitet und addiert, sondern in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls zusammengeführt; Höhe und Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung bilden dabei das Schwergewicht. Deshalb wird die sogenannte taggenaue Berechnung — ein Modell, das den Betrag rechnerisch aus der Zahl der Tage der Beeinträchtigung ableitet — diesen Grundsätzen nicht gerecht (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Für Ihren Fall bedeutet das: Es kommt darauf an, wie sich die Verletzung tatsächlich auf Ihr Leben ausgewirkt hat, und dieser Befund lässt sich nicht aus einem Kalender ablesen.
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Der Maßstab: Gesamtbetrachtung statt Einzelposten
Rechtsgrundlage des Schmerzensgeldes ist § 253 Abs. 2 BGB. Welcher Betrag im konkreten Fall angemessen ist, beantwortet die Vorschrift nicht — sie überlässt die Bewertung dem Einzelfall. Der Bundesgerichtshof hat die dabei leitenden Gesichtspunkte in einer Formel zusammengefasst: „Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers.“ (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20).
Entscheidend ist, wie diese Gesichtspunkte zusammenwirken. Sie werden nicht getrennt bewertet und anschließend zusammengezählt: „Dabei geht es nicht um eine isolierte Schau auf einzelne Umstände des Falles, sondern um eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.“ (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Innerhalb dieser Gesamtbetrachtung bilden Höhe und Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung das Schwergewicht — also die Frage, wie tief und wie weitreichend die Folgen des Unfalls in das Leben des Verletzten eingreifen.
Die einzelnen Gesichtspunkte lassen sich für den eigenen Fall gut sortieren. Die Schwere der Verletzungen betrifft die Verletzung selbst und ihre Behandlung. Das dadurch bedingte Leiden erfasst, was der Verletzte an Schmerzen und Einschränkungen durchgemacht hat; dessen Dauer erfasst den Zeitraum, über den sich das erstreckt. Das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung stellt darauf ab, in welchem Umfang der Verletzte seine Lage bewusst erlebt. Und der Grad des Verschuldens des Schädigers richtet den Blick auf die Gegenseite: Ob jemand für einen Moment unaufmerksam war oder sich grob über die Regeln hinweggesetzt hat, gehört nach der genannten Entscheidung zu den maßgebenden Umständen.
Warum die taggenaue Berechnung diesem Maßstab nicht genügt
In der Diskussion um die Bemessung ist ein Rechenmodell aufgekommen, das unter dem Namen taggenaue Berechnung geführt wird: Der Betrag wird dabei rechnerisch aus der Zahl der Tage abgeleitet, an denen der Verletzte beeinträchtigt war. Der Reiz liegt auf der Hand — ein solches Ergebnis wäre vorhersehbar und ohne Wertung zu ermitteln.
Diesem Modell hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt: Die sogenannte taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes wird den dargestellten Grundsätzen nicht gerecht (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Der Grund folgt aus dem Maßstab selbst. Wer nach Tagen rechnet, hebt einen einzigen Umstand heraus — die Dauer — und macht ihn zum Rechenwerk. Die Gesamtbetrachtung, in der Schwere, Leiden, Wahrnehmung und Verschulden zusammenwirken, unterbleibt dann gerade.
Was der Maßstab für die Darstellung Ihres Falles bedeutet
Aus der Gesamtbetrachtung folgt eine praktische Konsequenz: Was nicht vorgetragen und belegt ist, kann in die Bewertung nicht einfließen. Wer seine Forderung auf die Zahl der Behandlungstage stützt, liefert damit genau den einen Umstand, der die Bemessung für sich genommen nicht tragen kann.
Ergiebig ist deshalb alles, was die übrigen Gesichtspunkte greifbar macht: ärztliche Befunde zur Schwere der Verletzung, Angaben zu Schmerzen und deren Verlauf, eine Schilderung dessen, was sich in Alltag, Beruf und Freizeit verändert hat, und — für den Grad des Verschuldens — die Unterlagen zum Unfallhergang. Diese Seite behandelt die Bemessung des Schmerzensgeldes; davon zu trennen ist die daran anschließende Frage, wie sich der so ermittelte Betrag im Rechtsstreit geltend machen lässt — zur Fassung des Klageantrags, zur Angabe eines Mindestbetrags und zur Reichweite der Rechtskraft finden Sie eine eigene Darstellung unter Schmerzensgeld: Klageantrag, Mindestbetrag und Rechtskraft.
Was Sie jetzt tun sollten
Die Umstände, auf die es bei der Bemessung ankommt, lassen sich vor allem in den ersten Wochen nach dem Unfall festhalten. Später sind sie oft nur noch aus der Erinnerung zu rekonstruieren.
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Ärztliche Unterlagen vollständig sammeln
Legen Sie Entlassungsberichte, Befunde, Operationsberichte und Therapieverordnungen zusammen. Diese Unterlagen tragen den Gesichtspunkt der Schwere der Verletzungen und ihres Verlaufs.
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Beschwerden fortlaufend notieren
Halten Sie kurz und datiert fest, welche Schmerzen und Einschränkungen wann bestanden und wie lange sie angedauert haben. Eine solche Aufzeichnung macht Leiden und Dauer nachvollziehbar, die sich aus Befunden allein selten ergeben.
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Die Veränderungen im Leben beschreiben
Notieren Sie, was Ihnen im Beruf, im Haushalt und in der Freizeit seit dem Unfall nicht mehr möglich ist. Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung bilden das Schwergewicht der Bewertung.
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Unterlagen zum Unfallhergang sichern
Bewahren Sie Anzeige, Aktenzeichen und Bußgeld- oder Strafbescheide gegen den Unfallgegner auf. Daraus ergibt sich der Grad des Verschuldens, der ebenfalls in die Bemessung eingeht.
Häufige Fragen
Gibt es eine Tabelle, aus der ich mein Schmerzensgeld ablesen kann?
Einen solchen Automatismus sieht die Rechtsprechung nicht vor. Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls, in der Schwere der Verletzungen, Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers zusammenwirken (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Übersichten über entschiedene Fälle können Anhaltspunkte geben, ersetzen die Bewertung Ihres Falles aber nicht.
Kommt es darauf an, wie lange ich behandelt wurde?
Ja, die Dauer des Leidens ist einer der Gesichtspunkte, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich benennt (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Sie trägt die Bemessung jedoch nicht allein, weil es um das Zusammenwirken sämtlicher Umstände geht. Eine lange Behandlung bei geringer Beeinträchtigung und eine kurze Behandlung mit bleibenden Folgen sind daher unterschiedlich zu bewerten.
Warum lehnt der Bundesgerichtshof die taggenaue Berechnung ab?
Weil sie den Grundsätzen der Bemessung nicht gerecht wird (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Ein Modell, das den Betrag aus Tageszahlen ableitet, führt an der geforderten Gesamtbetrachtung vorbei und blendet die übrigen maßgebenden Umstände aus. Eine Berechnung, die für jeden Verletzten mit gleicher Behandlungsdauer denselben Betrag ergibt, bildet gerade das nicht ab, worauf es ankommt.
Spielt es eine Rolle, wie rücksichtslos sich der Unfallgegner verhalten hat?
Der Grad des Verschuldens des Schädigers zählt zu den maßgebenden Gesichtspunkten (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Er wird allerdings nicht isoliert bewertet, sondern fließt in die Gesamtbetrachtung ein. Deshalb lohnt es sich, den Hergang und ein etwaiges Verfahren gegen den Unfallgegner zu dokumentieren.
Ich habe von den ersten Tagen nach dem Unfall kaum etwas mitbekommen — wirkt sich das aus?
Das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten gehört zu den Umständen, die für die Höhe maßgebend sind (BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20). Wie es sich in Ihrem Fall auswirkt, ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel mit den weiteren Gesichtspunkten, weil eine isolierte Schau auf einen einzelnen Umstand ausscheidet. Beschreiben Sie deshalb auch Phasen eingeschränkten Bewusstseins so genau, wie es Ihnen möglich ist.
Wie mache ich das Schmerzensgeld gegenüber der Versicherung und vor Gericht geltend?
Diese Seite befasst sich mit der Bemessung der Höhe, nicht mit dem Weg der Durchsetzung. Wie Geschädigte Schmerzensgeld und Schadensersatz prozessual richtig geltend machen, ist Gegenstand einer eigenen Darstellung unter Schmerzensgeld: Klageantrag, Mindestbetrag und Rechtskraft.
Herangezogene Entscheidungen
Die Rechtsaussagen dieser Seite stützen sich auf die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
- BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20 (maßgebende Umstände und Gesamtbetrachtung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes; taggenaue Berechnung als ungeeigneter Maßstab)
Stand der Rechtsprechung: 15.02.2022. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall — ob die dargestellten Grundsätze auf Ihren Fall passen, hängt von dessen Umständen ab.