Unfall & Schadenersatz

Rechts vor links auf dem Parkplatz: Warum die Vorfahrtsregel dort nicht greift

Nach einem Zusammenstoß in einer Parkgasse fällt fast immerzu derselbe Satz: Ich kam von rechts. Diese Seite zeigt anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, warum die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausgeschilderte Vorfahrt nicht herangezogen wird, welche Bedingung der Senat daran knüpft und worauf es für die Bewertung Ihres Falls stattdessen ankommt.

Stand der Rechtsprechung: 22.11.2022 Lesezeit etwa 4 Minuten
Das Wichtigste

Ohne ausgeschilderte Vorfahrt gibt es auf dem Parkplatz kein rechts vor links

Die kurze Antwort

Nein. Auf einem öffentlichen Parkplatz, auf dem die Vorfahrt nicht ausdrücklich geregelt ist, wendet der Bundesgerichtshof die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO — rechts vor links — nicht an, und zwar weder unmittelbar noch auf dem Umweg über eine Konkretisierung der Pflichten aus § 1 Abs. 2 StVO (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21). Der Senat knüpft das an eine Bedingung: Die Aussage reicht so weit, wie den Fahrspuren des Platzes kein eindeutiger Straßencharakter zukommt. Wer von rechts in eine Parkgasse einfährt, kann sich deshalb auf einen Vorrang aus dieser Vorschrift nicht berufen; umgekehrt steht der von links Kommende dadurch nicht im Recht. Wie ein Zusammenstoß haftungsrechtlich zu bewerten ist, entscheidet die Aussage damit noch nicht — sie entzieht dem Streit lediglich das Argument, das viele Beteiligte für das entscheidende halten.

Auf dieser Seite
  1. Was der Bundesgerichtshof für den Parkplatz entschieden hat
  2. Die Grenze steckt im Satz selbst: der Straßencharakter der Fahrspuren
  3. Wie weit die Entscheidung trägt — und was sie offenlässt
  4. Was Sie jetzt tun sollten
  5. Häufige Fragen
  6. Herangezogene Entscheidungen

Was der Bundesgerichtshof für den Parkplatz entschieden hat

Die Regel, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, ist den meisten Verkehrsteilnehmern geläufig. Viele erwarten, dass sie auf dem Parkplatz ebenso gilt — dort, wo Fahrgassen zwischen den Stellplatzreihen aufeinandertreffen und kein Schild etwas anderes anordnet. Dieser Erwartung hat der Bundesgerichtshof für den öffentlichen Parkplatz eine Absage erteilt.

Der tragende Satz der Entscheidung lautet: Die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO „findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO Anwendung, soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt.“ (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21)

Damit verschließt der Senat zwei Wege zugleich. Die Vorschrift greift auf einem solchen Platz nicht aus sich heraus — das meint das Wort „unmittelbar“ — und sie greift auch nicht mittelbar dadurch, dass man ihren Rechtsgedanken zur Ausfüllung der Verhaltenspflichten des § 1 Abs. 2 StVO heranzieht; diesen zweiten Weg bezeichnet die Entscheidung als „Pflichtenkonkretisierung“. Erst der zweite Teil der Aussage nimmt dem Einwand die Grundlage, die Regel wirke auf dem Platz jedenfalls über die allgemeine Vorschrift fort.

Die Grenze steckt im Satz selbst: der Straßencharakter der Fahrspuren

Die Aussage gilt nicht unbedingt. Sie ist an das Wort „soweit“ gebunden und trägt nur, solange den Fahrspuren des Platzes kein eindeutiger Straßencharakter zukommt (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21). Für Fahrspuren, denen dieser Charakter eindeutig zukommt, trifft der Satz keine Aussage; er nimmt sie von vornherein aus.

Woran sich der Straßencharakter einer Fahrgasse im Einzelnen festmacht, führt die herangezogene Entscheidung an dieser Stelle nicht weiter aus. Sie benennt das Merkmal und überlässt seine Feststellung dem Gericht, das den konkreten Platz zu würdigen hat. Praktisch verschiebt sich der Streit damit: weg von der Frage, wer von rechts kam, hin zu der Frage, wie der Platz angelegt ist — und die lässt sich nach einem Zusammenstoß nur festhalten, solange die Örtlichkeit unverändert ist.

Wie weit die Entscheidung trägt — und was sie offenlässt

Zwei Merkmale begrenzen den Satz von vornherein: Er betrifft öffentliche Parkplätze, und er setzt voraus, dass die Vorfahrt dort nicht ausdrücklich geregelt ist. Ist auf dem Platz eine Vorfahrtsregelung ausgeschildert, liegt der Fall außerhalb dessen, was der Senat geordnet hat.

Ebenso wenig verhält sich die Entscheidung dazu, wie ein Zusammenstoß in der Parkgasse im Ergebnis zu bewerten ist, welche Sorgfalt die Beteiligten dort im Einzelnen schulden und wer im Rechtsstreit was zu beweisen hat. Sie ordnet die Anwendbarkeit einer Vorfahrtsregel, mehr nicht. Alles Weitere hängt an den Feststellungen zum Hergang und zur Anlage des Platzes.

Ist an dem Zusammenstoß ein zu Fuß gehender Mensch beteiligt oder zieht er Körperschäden nach sich, stellen sich davon getrennte Fragen; wie sich Schmerzensgeld und weiterer Schadensersatz bei Körperschäden prozessual geltend machen lassen, behandelt Schmerzensgeld: Klageantrag, Mindestbetrag und Rechtskraft.

Was Sie jetzt tun sollten

Weil sich der Streit auf die Beschaffenheit des Platzes und den Hergang verlagert, zählen die Unterlagen, die sich in den Tagen nach dem Zusammenstoß noch beschaffen lassen.

  1. Die Anlage des Platzes fotografieren

    Halten Sie beide Fahrgassen aus Fahrerperspektive fest, dazu Breite, Fahrbahnmarkierungen, die Reihen der Stellflächen und den Übergang zur Ein- und Ausfahrt. Solche Aufnahmen lassen sich später kaum nachholen, wenn der Betreiber den Platz umgestaltet.

  2. Beschilderung und Platzordnung dokumentieren

    Fotografieren Sie sämtliche Verkehrszeichen auf dem Gelände sowie die am Eingang ausgehängte Parkplatzordnung. Ob die Vorfahrt dort ausdrücklich geregelt war, entscheidet darüber, ob Ihr Fall überhaupt in den Bereich der hier dargestellten Rechtsprechung fällt.

  3. Den Hergang und die Zeugen sichern

    Notieren Sie noch am selben Tag Ihre Fahrtrichtung, die gefahrene Geschwindigkeit, die Sichtverhältnisse durch parkende Fahrzeuge und die Endlage beider Wagen. Nehmen Sie Namen, Anschrift und Telefonnummer aller Personen auf, die den Vorgang beobachtet haben.

  4. Vor der Reparatur begutachten lassen

    Lassen Sie den Schaden aufnehmen, bevor das Fahrzeug instand gesetzt oder veräußert wird. Aus dem Schadensbild und den Anstoßwinkeln lässt sich der Ablauf später rekonstruieren; ohne diese Aufnahme fehlt dafür die Grundlage.

Häufige Fragen

Der andere kam von rechts und verlangt vollen Ersatz — trägt das?

Auf ein Vorfahrtsrecht aus § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO lässt sich diese Forderung auf einem öffentlichen Parkplatz ohne ausgeschilderte Vorfahrt nicht stützen; der Bundesgerichtshof zieht die Vorschrift dort nicht heran (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21). Wie der Zusammenstoß im Ergebnis zu bewerten ist, richtet sich nach den Umständen Ihres Falls; dazu verhält sich die Entscheidung nicht.

Auf dem Parkplatz stehen keine Schilder. Gilt dort dann rechts vor links?

Nach der herangezogenen Entscheidung gerade nicht: Für öffentliche Parkplätze ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung stellt der Senat fest, dass die Regel dort keine Anwendung findet (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21). Ausgenommen bleiben Fahrspuren, denen ein eindeutiger Straßencharakter zukommt.

Was ist mit dem „Straßencharakter“ einer Fahrgasse gemeint?

Der Begriff markiert die Grenze der Aussage: Sie greift, soweit den Fahrspuren des Platzes ein solcher Charakter eben nicht eindeutig zukommt (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21). Woran er sich festmacht, führt der herangezogene Satz nicht weiter aus; das bleibt der Würdigung der örtlichen Verhältnisse durch das Gericht überlassen.

Gilt das auch auf dem Kundenparkplatz eines Supermarkts?

Die Entscheidung spricht von öffentlichen Parkplätzen und unterscheidet nicht nach dem Betreiber des Geländes (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21). Ob ein bestimmter Platz darunter fällt und wie seine Fahrgassen angelegt sind, ist eine Frage der Feststellungen im Einzelfall.

Bei uns ist ein Vorfahrtszeichen aufgestellt — was gilt dann?

Dann besteht eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung, und der Fall liegt außerhalb der Aussage des Bundesgerichtshofs; sie betrifft öffentliche Parkplätze ohne eine solche Regelung (BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21). Was die ausgeschilderte Regelung anordnet, ergibt sich aus ihr selbst und nicht aus dieser Entscheidung.

Herangezogene Entscheidungen

Die Rechtsaussage dieser Seite stützt sich auf die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

  1. BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21 (rechts vor links auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung)

Stand der Rechtsprechung: 22.11.2022. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall — ob die dargestellten Grundsätze auf Ihren Fall passen, hängt von dessen Umständen ab.

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